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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: Nov 2008)

1.

Vertragsschluss

1a.

Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wird.

1b.

Der Auftragserteilung liegen ausschliesslich unsere Verkaufsbedingungen zugrunde, die auch für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte als vereinbart gelten.

1c.

Anders lautende oder abweichende Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Käufers sind nicht wirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1d.

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

 

 

2.

Lieferzeit

2a.

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

2b.

Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

2c.

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschliesslich etwaiger Mehraufwendungen, Ersatz zu verlangen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

2d.

Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

2e.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Bei lediglich fahrlässigem Verhalten haften wir nicht.

2f.

Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber, sofern wir nicht vorsätzlich gehandelt haben, die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

2g.

Sofern der Lieferverzug lediglich auf einer grob fahrlässigen Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht beruht, kann der Besteller für jede vollendete Woche Verzug höchstens eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes, verlangen; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

2h.

Gegenüber Verbrauchern gelten die Haftungsbegrenzungen und - Beschränkungen der vorstehenden Absätze 5 bis 7 nicht, soweit die Haftung auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln unsererseits beruht. Bei lediglich fahrlässigem Verhalten ist unsere Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

2i.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit bleibt von den Haftungsbegrenzungen und Beschränkungen gemäß vorstehender Absätze 5 bis 8 unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

 

3.

Preise, Verpackung und Teillieferungen

3a.

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3b.

Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

3c.

Teillieferungen sind zulässig, soweit Gegenteiliges nicht ausdrücklich vereinbart ist.

 

 

4.

Eigentumsvorbehalt

4a.

Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zu vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

4b.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag und zur Rücknahme der Liefergegenstände berechtigt, und der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. Ist der Besteller Unternehmer, gilt die Rücknahme des Liefergegenstandes durch uns nicht als Rücktritt vom Vertrag. Alle durch die Wiederinbesitznahme der gelieferten Gegenstände entstehenden Kosten trägt der Besteller. Wir sind berechtigt, unbeschadet der Zahlungspflicht des Bestellers, den wieder in Besitz genommenen Gegenstand durch freihändigen Verkauf zu verwerten.  Der Erlös wird nach Abzug der Kosten dem Besteller auf seine Gesamtschuld gutgebracht, ein etwaiger Übererlös wird ihm ausgezahlt.

4c.

Handelt es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, beleiben die gelieferten Gegenstände bis zur Bezahlung sämtlicher, auch zukünftig entstehender Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selber einzuziehen bleibt hiervon unberührt.  Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem vereinnahmten Erlös nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzoder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

 

 

5.

Zahlungsbedingungen

5a.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ist der Besteller Verbraucher und kommt er in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB p.a. zu fordern. Handelt es sich bei dem Besteller nicht um einen Verbraucher, beträgt der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinnsatz. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

5b.

Vor Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen sind wir auch aus bestehenden Verträgen zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.

5c.

Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit unserer schriftlichen Inkassovollmacht berechtigt.

5d.

Der Käufer ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden der unstreitig sind.

 

 

6.

 Gewährleistung und Haftung

6a.

Die Gewährleistungsrechte des Bestellers, sofern er Unternehmer ist, setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäss nachgekommen ist.

6b.

Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangebeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

6c.

Schlägt die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Soweit die Beschaffenheit der Kaufsache von einer von uns gegebenen Garantie abweicht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6d.

Die vorstehenden Absätze 2 und 3 gelten nicht, wenn es sich bei dem Besteller um einen Verbraucher handelt. In einem solchen Fall finden die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelgewährleistung Anwendung.

6e.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Sofern wir nicht vorsätzlich gehandelt haben, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Schadenersatzansprüche für lediglich fahrlässiges Verhalten bestehen nicht.

6f.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; In diesem Fall ist aber, sofern wir nicht vorsätzlich gehandelt haben, die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6g.

Im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.

6h.

Gegenüber Verbrauchern gelten die Haftungsbegrenzungen und -beschränkungen der vorstehenden Absätze 5 bis 7 nicht, soweit die Haftung auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln unsererseits beruht.

6i.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit bleibt von den Haftungsbegrenzungen und -beschränkungen gemäß vorstehender Absätze 5 bis 8 unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

6j.

Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle mobilen und stationären Patientenliftsysteme zwei Jahre.
Für Zubehör sowie andere Gegenstände beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, gegenüber Nichtverbrauchern ein Jahr.

6k.

Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

 

 

7.

Umtausch/Rückgabe

7a.

Produkte und Tragegurte können innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung umgetauscht oder zurückgegeben werden. Umtausch/ Rückgabe sind davon abhängig, dass wir die Produkte/ Tragegurte in der dp-med -Originalverpackung unter Beifügung der Kopie der Rechnung oder des Lieferscheins erhalten. Sofern Produkte/ Tragegurte Gebrauchsspuren aufweisen, sind sie vom Umtausch/ Rückgabe ausgeschlossen.

7b.

Ersatzteile sind gänzlich von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen, sofern nicht Ziffer 6 dieser Verkaufsbedingungen eingreift.

7c.

Die Frachtkosten bei Umtausch/ Rückgabe trägt der Besteller.

 

 

8.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

8a.

Sofern der Besteller Unternehmer ist, ist unser Geschäftssitz Hüttenberg, ausschliesslicher Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an
seinem Sitz zu verklagen.

8b.

Sofern der Besteller Unternehmer ist und sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

 

 

9.

Allgemeines

9a.

Der Vertrag unterliegt ausschliesslich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen aus den vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

dp-med * Frankfurter Straße 47 * 35625 Hüttenberg
www.dp-med.de *  info@dp-med.de

Download der AGB´s im PDF